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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
die folgenden Bedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und Kirgisistan Natur pur Bernd-Christian Hyckel,

im folgenden KNP genannt, bei der Vermittlung von Reiseleistungen.

§ 1 Rechtsstellung von KNP
KNP vermittelt fremde Reiseleistungen und hat daher die Stellung eines Vermittlers zwischen Ihnen und dem Anbieter der jeweiligen Reiseleistung (Reiseveranstalter, Hotel, Autovermieter, Reiseversicherung usw.). Dabei ist KNP selbst nicht Leistungsträger. Wir sind auch dann nur als Vermittler tätig, wenn wir im Einzelfall mehr als nur eine Fremdleistung vermitteln. Auf unsere Tätigkeit sind daher die gesetzlichen Bestimmungen über den Reisevertrag (§§ 651 ff. BGB) nicht anwendbar. Für die von uns vermittelten Leistungen wird auch kein Sicherungsschein ausgestellt.



§ 2 Vermittlungsvertrag
Mit Abgabe Ihres Buchungswunsches (schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Email) kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande! Damit beauftragen Sie KNP mit der Vermittlung einer Reiseleistung oder mehrerer Reiseleistungen. An diesen Auftrag sind Sie nach Eingang bei KNP gebunden und haften neben den weiteren angemeldeten Teilnehmern gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtungen aller angemeldeten Teilnehmer. Die Annahme des Vermittlungsauftrages erklärt KNP durch Übermittlung einer formlosen Bestätigung.

§ 3 Zahlung, Aushändigung der Reiseunterlagen und Prüfungspflicht
Der Gesamtpreis der vermittelten Reiseleistung oder Reiseleistungen ist ohne Abzug bis zu dem in der Buchungsbestätigung oder Rechnung angegebenen Zeitpunkt im Voraus zur Zahlung fällig. Die nicht fristgerechte Zahlung gilt als Rücktritt vom Vermittlungsvertrag (vgl. Nr. 6). Selbes gilt für eine ggf. eingeforderte Anzahlung.
Nach Eingang der vollständigen Zahlung werden die Reiseunterlagen per E-Mail oder ohne Zusatzkosten per gewöhnlichen Brief an die letzte bekannte Anschrift der Kundin oder des Kunden, allerdings ausschließlich auf Gefahr der Kundin oder des Kunden zugestellt, es sei denn, die Reiseunterlagen werden vereinbarungsgemäß (ggf. gegen Zuschlag) beim Leistungsträger zur Abholung hinterlegt (z. B. Fährtickets am Schalter der jeweiligen Fährgesellschaft). KNP übernimmt hierfür, insbesondere für den zufälligen Untergang (z. B. Verlust während des Versandes) und die nicht rechtzeitige Zustellung, keine Haftung.
Als Kundin oder Kunde von KNP sind Sie verpflichtet, die erhaltenen Reiseunterlagen unverzüglich auf ihre Mängelfreiheit zu überprüfen und etwaige Mängel umgehend zu rügen. Abweichungen gegenüber einer von KNP bestätigten Reiseleistung gelten als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht innerhalb von drei Tagen schriftlich oder per E-Mail nach Erhalt der Reiseunterlagen bei KNP eingeht.

§ 4 Preisänderungen
Preisänderungen bleiben KNP auch nach Zugang der Buchungsbestätigung oder Rechnung aufgrund von Änderungen bei den Währungsparitäten und Flugpreisen der Fluggesellschaften sowie anderen unvorhersehbaren Ereignissen wie der Veränderung behördlich festgelegter Steuern und Gebühren (z. B. kurzfristige Erhöhung von Flughafengebühren) vorbehalten.

§ 5 Umbuchung
Bei Umbuchungen vor der Abreise ist KNP, soweit Umbuchungen nach den Geschäftsbedingungen oder Beförderungsbedingungen des Leistungsträgers oder der Leistungsträger möglich sind, berechtigt, im Wege des Aufwendungsersatzanspruches die hierfür vom jeweiligen Leistungsträger (Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Hotel, Autovermieter, Reiseversicherung usw.) berechneten Entgelte sowie für die eigenen Aufwendungen von KNP eine Pauschale von € 20,- zu verlangen.

§ 6 Rücktritt des Kunden, Ersatzteilnehmer
Unsere Kunden können jederzeit vor Inanspruchnahme der Fremdleistungen durch schriftliche Erklärung vom Vermittlungsvertrag zurücktreten. Die Erklärung wird an dem Tage wirksam, an dem sie bei unserer Agentur eingeht. Tritt ein Kunde ganz oder teilweise vom Vertrag zurück, gelten die Stornobedingungen der betroffenen Leistungsträger.
Der Kunde hat die Stornokosten des jeweiligen Leistungsträgers voll zu übernehmen zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10% der vom jeweiligen Leistungsträger erhobenen Stornogebühren, mindestens jedoch 20 € pro stornierter Leistung.
Bei einem Rücktritt nach dem 31. Tag vor Inanspruchnahme der ersten Fremdleistung erfolgt keine Erstattung.
Beförderungs- und Unterbringungsverträge sind laut § 312b Abs.3 BGB (vorher § 1 Abs. III FernAbsG) von den Möglichkeiten des Fernabsatzgesetzes ausgenommen.
Der Kunde ist berechtigt, uns im Falle einer Reisestornierung einen Ersatzteilnehmer zu benennen. In diesem Falle wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von € 20,- gem. Abschnitt 5 fällig. KNP behält sich das Recht vor, einen Ersatzteilnehmer ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 7 Einreisebestimmungen
Bei Reisen in das Ausland sind Sie als Kundin oder Kunde von KNP für die Einhaltung der jeweiligen Einreisebestimmungen (Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften usw.) selbst verantwortlich. Soweit KNP dazu Auskünfte nach den zur Verfügung stehenden Unterlagen erteilt, sind sie unverbindlich und begründen bei Unrichtigkeit keinen Schadenersatzanspruch.

§ 8 Haftung
KNP nimmt die Vermittlung einer Reiseleistung oder mehrerer Reiseleistungen mit Sorgfalt vor, haftet aber nicht für die vertragsgemäße Erbringung der eigentlichen Reiseleistung oder Reiseleistungen durch Fremdanbieter. Die Haftung von KNP für unsere Vermittlungsleistungen aus sämtlichen Rechtsgründen ist auf den vollen Preis der jeweiligen Buchung beschränkt, außer bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.

§ 9 Sonstiges
Etwaige Ansprüche gegen KNP aus dem Vermittlungsvertrag müssen unabhängig vom Rechtsgrund innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise schriftlich geltend gemacht werden. Maßgebend ist der Eingang bei KNP. Ansprüche bei Versäumen dieser Frist entfallen nur dann nicht, wenn die Geltendmachung unverschuldet unterblieben ist. In solchen Fällen beginnt die Monatsfrist am Tag nach Wegfall des Hinderungsgrundes.
Ansprüche gegen KNP, ausgenommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung, verjähren nach sechs Monaten nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Sind Ansprüche gegen KNP fristgerecht geltend gemacht worden, ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem KNP die Ansprüche zurückweist.
Eine Abtretung etwaiger Ansprüche gegen KNP an Dritte, auch an den Ehepartner und Verwandte, ist ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für etwaige Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag als auch für deliktische Ansprüche. Die gerichtliche Geltendmachung etwaiger Ansprüche durch Dritte in eigenem Namen ist ebenfalls ausgeschlossen.
Für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsvertrag wird deutsches Recht vereinbart und, soweit gesetzlich zulässig, als ausschließlicher Gerichtsstand Gera.
Sollten eine Bestimmung oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Gültig seit 01. Januar 2009